Service von Jahn & Partner
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Schadenmeldungen & Unfallbericht
Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten einen Schaden bei Ihrer Versicherung melden?
Häufig gestellte Fragen (F.A.Q.)
Was verstehen wir unter dem Listenneupreis für das Fahrzeug, mit allen An- und Umbauten?
Es ist der Preis, der in einer Preisliste steht, und zu dem die weiteren Kosten für die An- und Umbauten am Fahrzeug hinzukommen. Die Gesamtsumme ist zwingend Vorraussetzung für eine reibungslose Antragsannahme bei Jahn und Partner. Sondermodelle können in unserem Antrag nicht mit dem Händler-Verkaufspreis angenommen werden, wenn dieses Sondermodell nicht in der Preisliste des Herstellers zu finden ist (OEM-Produktion). Hier muss der Listenneupreis inklusive allem fest ein- oder angebautem Zubehör angegeben werden.
Weshalb wird zur Berechnung des Beitrags der Listenneupreis des Fahrzeugs benötigt?
Bei Antragsbeginn muss in unserem Sonderkonzept der korrekte Neupreis laut Liste des Herstellers inklusive allem fest verbundenem Zubehör und Umbauten angegeben werden. Das gewährleistet im Schadenfall eine Abrechnung ohne Anrechnung einer Unterversicherung. Der Listenneupreis dient vor allem aber als Beitragsberechnungsgrundlage für den Tarif. Viele Standardanbieter am Markt berechnen Ihren Beitrag nach anderen Kriterien. So ist bei unserem Versicherungskonzept der korrekt ermittelte Wert die Grundlage für Ihren Versicherungsvertrag bei Jahn und Partner. Sollten Sie den Wert nicht kennen, fragen Sie Ihren Händler oder reichen Sie ein Wertgutachten von der Fa. Happel – Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik zu Ihrem Antrag nach. Ein Wertgutachten ist bei Fahrzeugen ab 20 Jahre Fahrzeugalter, zu dem eine Vollkaskoversicherung gewünscht wird, zwingend für eine Antragsannahme.
Sie sind noch kein Kunde?
Daniel Brachmeier
Angebots- und Vertragsbearbeitung, Geschäftskunden, Außendienst